Geschäftsordnung
Auf Grundlage der Vereinssatzung gibt sich der Verein nachfolgende Geschäftsordnung.
1. Der Vorstand
Der Vorstand arbeitet auf Grundlage der Vereinssatzung, der Beschlüsse, der Mitgliederversammlung, der eigenen Beschlüsse, sowie der allgemein gültigen Rechtsform.
2. Funktionsbilder des Vorstandes
Die Vorstandsmitglieder arbeiten nach dem vom Vorstand beschlossenen Funktionsbildern sowie der auf Beschluss des Vorstandes übertragenen und selbst übernommen Aufgaben und Angelegenheiten in möglicher Zusammenarbeit mit anderen Vorstandsmitgliedern federführend bis zum Abschluss.
3. Sitzung des Vorstandes
1. Sitzungen des Vorstandes werden durch den Vorsitzenden des Vereins oder durch einen vom Vorstand beauftragtes Mitglied einberufen.
2. Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder durch ein vom Vorsitzenden
beauftragtes Mitglied geleitet.
3. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich. Auf Einladung des Vorsitzenden können an
an den Vorstandssitzungen nich dem Vorstand zugehörige Personen teilnehmen.
4. Die Sitzungen des Vorstandes finden mindestens einmal vierteljährlich statt.
Die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes finden mindestens einmal monatlich
statt(außer in den Sommerferien des Landes Sachsen Anhalt).
5. Von den Vorstandssitzungen ist den Vorstandsmitgliedern innerhalb von 14 Tagen ein vom
Versammlungsleiter unterzeichnetes Protokoll zuzuleiten, in dem zur nächsten
Vorstandssitzung eingeladen wird.
4. Anträge
1. Anträge an den Vorstand sind nur über die Vorstandsmitglieder einzureichen, gleiches
gilt für Anträge an die Mitgliederversammlung
2. Die Reihenfolge der Abstimmung kommenden Anträge und Beschlüsse ist vor Beginn
der Versammlung bekannt zu geben bzw. darüber abzustimmen.
5. Sponsoring
Wenn ein Mitglied einen Sponsor für unseren Verein gewinnt, ist dem Vorstand vor Beginn der Maßnahme schriftlich mitzuteilen: wer ist Sponsor
(auch bei bestehenden Sponsoren), Art des Sponsorings bzw. Umfang der Maßname.
Wurde dies vorher nicht mit dem Vorstand abgestimmt, kann die Maßname komplett unterbunden werden !!!!
6. Beschlussfassung
1. Die Beschlussfassung ergibt sich aus der Vereinssatzung.
2. Jedes Mitglied hat nur 1 Stimme, Stimmenübertragung ist nicht möglich.
In den Vorstandssitzungen hat bei Stimmengleichheit der Vorsitzende bzw. bei dessen
Verhinderung, sein Stellvertreter doppeltes Stimmrecht.
3. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung und in Vorstandssitzungen erfolgen offen. Die
Stimmenabgabe erfolgt durch Handzeichen.
7. Wahlen
1. Wahlen sind grundsätzlich offen durchzuführen.
2. Ein abwesendes Mitglied kann gewählt werden, wenn dem Wahlleiter vor der Abstimmung eine
schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft die Wahl anzunehmen, hervorgeht.
3. Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen, ob sie im Falle einer Wahl das Amt annehmen.
4. Über die Form Wahl (Block oder Einzelfall) ist vor der Wahl abzustimmen.
Der geschäftsführende Vorstand ist in jedem Fall getrennt von den übrigen Vorstandsmitgliedern
zu wählen.
5. Nach Beendigung der Wahl sind mindestens die Funktionen des geschäftsführenden
Vorstandes bekannt zu geben.
6. Das Wahlergebnis ist durch die Wahlhelfer festzustellen, vom Versammlungsleiter oder
Wahlleiter bekannt zu geben und seine Gültigkeit ausdrücklich für das Protokoll schriftlich zu
bestätigen.
Stand: 19.07.2018 (Der Vorstand)