Finanzordnung
1. Grundsätze
Die Finanzgeschäfte der HSG Osterburg e.V. werden auf der Grundlage der Vereinssatzung vom 13.05.2003 geführt.
2. Kassenordnung
Der Verein führt zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten ein Geschäftskonto und eine Hauptkasse. Zeichnungsberechtigt für das Konto ist jeweils der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Im Innenverhältnis ist man sich darüber einig, dass bei Bank- und Finanzgeschäften von über 100,00 € generell zwei Unterschriften von Vorstandsmitgliedern (auch aus dem erweiterten Vorstand) erforderlich sind, wobei unter ihnen der 1. Vorsitzende oder bei Verhinderung der Stellvertreter unterzeichnen müssen. Der Kassenbestand der Hauptkasse darf 1.000,00 € nicht überschreiten.
3. Haushaltsplan
Bis zum 01.07. des jeweiligen Jahres ist ein Haushaltsplan zu erarbeiten. Der Haushaltsplan ist auf der Jahresmitgliederversammlung im ersten Quartal des Wirtschaftsjahres zu beschließen.
Die Jahresmitgliederversammlung erteilt dem Vorstand die finanzielle Entlastung.
4. Aufnahmegebühren
Erwachsene über 18 Jahre zahlen: 2,50 €
Kinder über 14 Jahre und Rentner zahlen: 1,50 €
Kinder unter 14 Jahre zahlen: 0,50 €
5, Beiträge
Monatlich 9,50 € zahlen Mitglieder ab 18 Jahre.
Monatlich 7,00 € zahlen Rentner, Jugendliche unter 18 Jahre (Studenten, Azubis, Gymnasiasten), auf Antrag Arbeitslose.
Monatlich 6,00 € zahlen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.
Monatlich 4,00 € zahlen passive Mitglieder.
6. Zahlungsarten und –fristen
Für die Beitragszahlung ist mit jedem Mitglied eine Einzugsermächtigung zu vereinbaren.
6.1. Einzugsermächtigung
Halbjährlich 10.07. des Jahres
10.01. des Jahres
Jährlich 10.07. des Jahres
Eintrittsgebühren und Beiträge sind rückwirkend zur ersten Trainingsteilnahme zu entrichten.
6.2. Geschäftsjahr
Als Geschäftsjahr wurde das abweichende Wirtschaftsjahr gewählt. Es beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni des jeweiligen Jahres.
7. Mahngebühren
Anfallende Gebühren für nicht eingelöste Rücklastschriften, müssen von den Vereinsmitgliedern bezahlt werden.
8. Austritt
Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein erfolgt die Beitragszahlung bis zum Ende des Halbjahrgeschäfts.
9. Spenden und Sponsoring
Für die Erfassung von Spenden ist ein gesondertes Konto zu führen. Sponsoringverträge sind nur von den zeichnungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
10. Finanzprüfung
Zweimal im Wirtschaftsjahr sind nach vorheriger Anmeldung beim Schatzmeister, die Hauptkasse, die Konten und die Belege auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen.
11. Verzicht auf Kilometergeld
Verzichtet eine Person auf das Kilometergeld bei Wettkämpfen und Trainingsfahrten vom Verein, so kann der Vorsitzende oder der Schatzmeister eine Spendenquittung auf Wunsch ausstellen, die mit der Lohnsteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.
a) pro Kilometer 0,16 €
b) pro Mitfahrer 0,02 €